In Anwendung von Art. 13 der Raumplanungsverordnung für den Kanton Graubünden (KRVO) findet die öffentliche Mitwirkungsauflage bezüglich einer Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Arosa statt.
Gegenstand: Kommunales Zweitwohnungsgesetz (kZWG)
Auflageakten Ortsplanung:
Auflagefrist: 30 Tage (vom 05.08.2019 bis 03.09.2019)
Auflageort/Zeit: Gemeindekanzlei Arosa während der Öffnungszeiten,...
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