Auf den Alp-, Güter- und Waldstrassen besteht ein Fahrverbot für Motorwagen und Motorräder. Die folgenden Strassen können jedoch mit einer Ausnahmebewilligung der Gemeinde befahren werden:
- Calfreisen – Balnettis
- Castiel – Lafet (inkl. Parvig)
- Lüen - Galgenbüel
- Pagig – Triemel (inkl. Bargun)
- Fatschel – Calmiez
- Peist – Loos
- Peist – Peister Alp
- Langwies – Pirigen
- Langwies – Fondei
- Langwies – Sapün
- Langwies – Medergen
Die gelösten Bewilligungen sind auf sämtlichen oben aufgeführten Strassen gültig. Die Fahrbewilligungen sind vor dem Befahren der entsprechenden Strassenabschnitte zu lösen. Ein Erwerb bei den Berggasthäusern (ehem. Langwies) ist nicht mehr möglich.
Die Fahrbewilligungen können neu auch via TWINT, Parkingpay oder EasyPark gelöst werden. Am entsprechenden Strassenabschnitt finden Se eine Informationstafel vor.
Weiterhin können die Fahrbewilligungen bei der Gemeindeaussenstelle in St. Peter oder den folgenden Verkaufsstellen gelöst werden:
Castiel:
Restaurant Pasunna
St. Peter-Pagig:
Dorfladen St. Peter, Restaurant Pagigerstübli, Panorama Bar Fatschél
Peist:
Dorfladen Peist
Langwies:
Dorfladen Langwies, Gwafför, Peppi's Beizli
Restaurant Edelweiss
Tagesbewilligungen
Die Tagesbewilligungen sind gemäss Art. 8 Abs. 3, der Verordnung der Gemeinde Arosa für das Befahren von Alp-, Güter- und Waldstrassen während 24 Stunden gültig. Beim Ausstellungsdatum der Tagesbewilligung ist deshalb auch die Zeit der Ausstellung am Ausstellungstag anzumerken.
Aufenthaltsbewilligungen
Die Aufenthaltsbewilligungen sind gemäss Art. 8, Abs. 4, der Verordnung der Gemeinde Arosa für das Befahren von Alp-, Güter- und Waldstrassen ab Ausstelldatum 17 Tage und für beliebig viele Fahrten mit dem gleichen Fahrzeug gültig.
Jahresbewilligungen
Die Jahresbewilligungen sind gemäss Art. 8 Abs. 5, der Verordnung der Gemeinde Arosa für das Befahren von Alp-, Güter- und Waldstrassen für das laufende Kalenderjahr gültig.
Bewilligungsgebühren
Tagesbewilligung Fr. 10.00 gültig 24 Std.
Aufenthaltsbewilligung Fr. 30.00 gültig 17 Tage
Jahresbewilligung Fr. 90.00
Zusatzbewilligung Zweitfahrzeuge Fr. 45.00
Zweiradmotorfahrzeuge entrichten die Hälfte, Fahrzeuge über 3.5 t das Doppelte der obigen Ansätze. Ausgenommen sind Tagesbewilligungen.

Kontakt
Fahrbewilligungen
Tel.: +41 81 378 67 62
Tel.: +41 81 374 14 80
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