Auf den Alp-, Güter- und Waldstrassen besteht ein Fahrverbot für Motorwagen und Motorräder. Die folgenden Strassen können jedoch mit einer Ausnahmebewilligung der Gemeinde befahren werden: 

  • Langwies – Pirigen
  • Langwies – Fondei
  • Langwies – Sapün
  • Langwies – Medergen
  • Peist - Loos
  • Peist - Peister Alp
  • Pagig - Triemel (inkl. Bargun)
  • St. Peter, Fatschél - Calmiez
  • Calfreisen - Balnettis
  • Lüen - Galgenbüehl
  • Castiel - Lafet (inkl. Parvig)

Die gelösten Bewilligungen sind auf sämtlichen oben aufgeführten Strassen gültig. Die Fahrbewilligungen sind vor dem Befahren der entsprechenden Strassenabschnitte zu lösen. Ein Erwerb bei den Berggasthäusern (ehem. Langwies) ist nicht mehr möglich.

Die Fahrbewilligungen können neu auch via TWINT, Parkingpay oder EasyPark gelöst werden. Am entsprechenden Strassenabschnitt finden Se eine Informationstafel vor.

Weiterhin können die Fahrbewilligungen bei der Gemeindeaussenstelle in St. Peter oder den folgenden Verkaufsstellen gelöst werden:

Castiel:

Restaurant Pasunna

St. Peter-Pagig:

Dorfladen St. Peter, Restaurant Pagigerstübli, Panorama Bar Fatschél

Peist:

Dorfladen Peist

Langwies:

Dorfladen Langwies, Gwafför, Peppi's Beizli 
Restaurant Edelweiss 

Tagesbewilligungen            CHF 10.-- / gültig 24 Std.

Die Tagesbewilligungen sind gemäss Art. 8 Abs. 3, der Verordnung der Gemeinde Arosa für das Befahren von Alp-, Güter- und Waldstrassen während 24 Stunden gültig. Beim Ausstellungsdatum der Tagesbewilligung ist deshalb auch die Zeit der Ausstellung am Ausstellungstag anzumerken.

Aufenthaltsbewilligungen   CHF 30.-- / gültig 17 Tage

Die Aufenthaltsbewilligungen sind gemäss Art. 8, Abs. 4, der Verordnung der Gemeinde Arosa für das Befahren von Alp-, Güter- und Waldstrassen ab Ausstelldatum 17 Tage und für beliebig viele Fahrten mit dem gleichen Fahrzeug gültig.

Jahresbewilligungen      CHF 90.-- (Zusatzbewilligung Zweitfahrzeug CHF 45.--)

Die Jahresbewilligungen sind gemäss Art. 8 Abs. 5, der Verordnung der Gemeinde Arosa für das Befahren von Alp-, Güter- und Waldstrassen für das laufende Kalenderjahr gültig.

Zweiradmotorfahrzeuge entrichten die Hälfte, Fahrzeuge über 3.5 t das Doppelte der obigen Ansätze. Ausgenommen sind Tagesbewilligungen.

Strafbestimmungen
Übertretungen der Strassenverkehrsvorschriften gemäss dieser Verordnung werden durch die Gemeindepolizei oder durch Gemeindefunktionäre nach dem Ordnungsbussenverfahren geahndet.

Kontakt

Fahrbewilligungen
Tel.: +41 81 378 67 62
Tel.: +41 81 374 14 80
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