Auf den Alp-, Güter- und Waldstrassen besteht ein Fahrverbot für Motorwagen und Motorräder. Die folgenden Strassen können jedoch mit einer Ausnahmebewilligung der Gemeinde befahren werden: 

  • Calfreisen – Balnettis
  • Castiel – Lafet (inkl. Parvig)
  • Lüen - Galgenbüel
  • Pagig – Triemel (inkl. Bargun)
  • Fatschel – Calmiez
  • Peist – Loos
  • Peist – Peister Alp
  • Langwies – Pirigen
  • Langwies – Fondei
  • Langwies – Sapün
  • Langwies – Medergen

Die gelösten Bewilligungen sind auf sämtlichen oben aufgeführten Strassen gültig. Die Fahrbewilligungen sind vor dem Befahren der entsprechenden Strassenabschnitte zu lösen. Ein Erwerb bei den Berggasthäusern (ehem. Langwies) ist nicht mehr möglich.

Die Fahrbewilligungen können neu auch via TWINT, Parkingpay oder EasyPark gelöst werden. Am entsprechenden Strassenabschnitt finden Se eine Informationstafel vor.

Weiterhin können die Fahrbewilligungen bei der Gemeindeaussenstelle in St. Peter oder den folgenden Verkaufsstellen gelöst werden:

Castiel:

Restaurant Pasunna

St. Peter-Pagig:

Dorfladen St. Peter, Restaurant Pagigerstübli, Panorama Bar Fatschél

Peist:

Dorfladen Peist

Langwies:

Dorfladen Langwies, Gwafför, Peppi's Beizli 
Restaurant Edelweiss 

Tagesbewilligungen

Die Tagesbewilligungen sind gemäss Art. 8 Abs. 3, der Verordnung der Gemeinde Arosa für das Befahren von Alp-, Güter- und Waldstrassen während 24 Stunden gültig. Beim Ausstellungsdatum der Tagesbewilligung ist deshalb auch die Zeit der Ausstellung am Ausstellungstag anzumerken.

Aufenthaltsbewilligungen

Die Aufenthaltsbewilligungen sind gemäss Art. 8, Abs. 4, der Verordnung der Gemeinde Arosa für das Befahren von Alp-, Güter- und Waldstrassen ab Ausstelldatum 17 Tage und für beliebig viele Fahrten mit dem gleichen Fahrzeug gültig.

Jahresbewilligungen

Die Jahresbewilligungen sind gemäss Art. 8 Abs. 5, der Verordnung der Gemeinde Arosa für das Befahren von Alp-, Güter- und Waldstrassen für das laufende Kalenderjahr gültig.

Bewilligungsgebühren   

Tagesbewilligung                           Fr.   10.00      gültig 24 Std.

Aufenthaltsbewilligung                   Fr.   30.00      gültig 17 Tage

Jahresbewilligung                          Fr.   90.00

Zusatzbewilligung Zweitfahrzeuge   Fr.   45.00 

Zweiradmotorfahrzeuge entrichten die Hälfte, Fahrzeuge über 3.5 t das Doppelte der obigen Ansätze. Ausgenommen sind Tagesbewilligungen.

Kontakt

Fahrbewilligungen
Tel.: +41 81 378 67 62
Tel.: +41 81 374 14 80
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