Ressort Soziales und Energie

Die folgenden Abteilungen AHV-Zweigstelle, das Arbeits- und das Sozialamt gehören übergeordnet zum Ressort Soziales und Energie. Sowie auch die Abteilung Einwohnerkontrolle und die Schalterdienste in St. Peter.

Arbeitsamt

Per 1. Juli 2021 tritt eine Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes in Kraft. Eine der wesentlichen Neuerungen ist die Möglichkeit für Stellensuchende bzw. Arbeitslose, sich online zur Arbeitsvermittlung anzumelden. Deshalb entlässt der Gesetzgeber die Gemeinden per 1. Juli 2021 aus dem Vollzug der Arbeitslosenversicherung.

 

Für Stellensuchende bzw. Arbeitslose bedeutet das folgendes:

 

1. Wer sich wie bis anhin persönlich zur Arbeitsvermittlung anmelden möchte, kann das
weiterhin machen, muss das aber neu im örtlich zuständigen Regionalen Arbeitsvermitt-
lungszentrum (RAV, Grabenstrasse 15, 7000 Chur) machen.

 

2. Neu kann sich die stellensuchende Person online auf www.arbeit.swiss zur Arbeitsver-
mittlung anmelden. Eine Anleitung finden Sie auf der Webseite des Kantons.

 

3. Bei Fragen wenden Sie sich an Ihr RAV oder an die "Hotline Anmeldung" unter
Tel. 081 257 30 84.

 

Bis zum 1. Juli 2021 ist noch das Arbeitsamt der Gemeinde für Sie zuständig, danach melden Sie sich direkt beim RAV in Chur. 

AHV-Zweigstelle

Die AHV-Zweigstelle der Gemeinde Arosa erteilt Auskunft über die Sozialversicherungen (AHV/IV, Ergänzungsleistungen, Familien- und Kinder-zulagen, Erwerbsersatzordnung, Mutterschaftsentschädigung usw.), koordiniert die Korrespondenzen und Gesuche und ist Bezugsstelle für Formulare und Vorschriften. Sie wirkt bei folgenden Tätigkeiten mit:

  • Erfassung aller Beitragspflichtigen
  • Hilfe beim Ausfüllen und Weiterleiten von Anträgen und Formularen
  • Prüfen und Weiterleiten der Anträge für Individuelle Prämienverbilligung (IPV)

Formulare AHV-Zweigstelle

Sozialamt

Menschen, die sich in einer finanziellen Notlage befinden und diese trotz eigener Bemühungen nicht oder nicht rechtzeitig beheben können, haben unter gewissen Voraussetzungen Anspruch auf finanzielle Hilfe.

Kinderalimentenbevorschussungen gehören ebenfalls zum Aufgabengebiet des Sozialamtes. Ziele der Sozialhilfe sind die wirtschaftliche Selbstständigkeit und die optimale soziale Integration der Betroffenen.

Das Sozialamt der Gemeinde Arosa arbeitet eng mit dem Regionalen Sozialdienst in Chur zusammen.

 

Haben Sie Fragen?

 

Wir erteilen Ihnen gerne Auskunft (Rathaus, 1. Stock):

Montag und Dienstag 8 – 12 Uhr, 14 – 17 Uhr

Mittwoch und Donnerstag 8 – 12 Uhr

Kontakt

AHV/Arbeits-/Sozialamt
Tel.: +41 81 378 67 69
sozialamt[at]gemeindearosa.ch