Öffentliche Mitwirkungsauflage Ortsplanung

In Anwendung von Art. 13 der Raumplanungsverordnung für den Kanton Graubünden (KRVO) findet die öffentliche Mitwirkungsauflage bezüglich einer Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Arosa statt.

Gegenstand: Kommunales Zweitwohnungsgesetz (kZWG)

Auflageakten Ortsplanung:

Auflagefrist: 30 Tage (vom 05.08.2019 bis 03.09.2019)

Auflageort/Zeit: Gemeindekanzlei Arosa während der Öffnungszeiten, Tel. 081 378 67 57

Während der Auflagefrist kann jedermann beim Gemeindevorstand schriftlich Vorschläge und Einwendungen einreichen.

Der Gemeindevorstand Arosa Der Präsident: Lorenzo Schmid / Der Gemeindeschreiber: Jan Diener

Kontakt

Bauamt
Tel.: +41 81 378 67 77
bauamt[at]gemeindearosa.ch