Wichtige Information zur Steuererklärung 2021

Infolge Einführung der elektronischen Veranlagung sind die Steuererklärungen 2021 NICHT mehr beim Gemeindesteueramt Arosa, sondern an folgende Adresse einzureichen:

Kantonale Steuerverwaltung GR
Verarbeitungszentrum 1/KO
Steinbruchstrasse 18
7001 Chur


Die Steuererklärungen werden bei der Kantonalen Steuerverwaltung eingescannt und stehen dann dem Gemeindesteueramt für die Weiterverarbeitung zur Verfügung.

Bedingt durch den zentralen Eingang der Steuererklärung ergibt sich, dass Fristverlängerungsgesuche zentral in Chur durch das Steuerkommissariat behandelt werden. Fristerstreckungsgesuche sind wie folgt einzureichen.

Online:
www.stv.gr.ch / Dienstleistungen / Online Gesuche

Postadresse:
Kantonale Steuerverwaltung GR
Fristgesuche K/O
Steinbruchstrasse 18
7000 Chur

Steueramt

Das Steueramt Arosa ist der erste Ansprechpartner für sämtliche Fragen rund um die Steuern der natürlichen Personen. Die Hauptaufgaben des Steueramtes Arosa sind die Führung des Steuerregisters sowie die Mitarbeit bei der Veranlagung der kantonalen Einkommens- und Vermögenssteuern sowie der direkten Bundessteuer von natürlichen Personen. Weiter werden die kommunalen Spezialsteuern (z.B. Handänderungssteuern) durch uns veranlagt.

In der Gemeinde Arosa werden folgende Steuern erhoben:

Einkommens- und Vermögenssteuern

Der Steuerfuss der Gemeinde Arosa beträgt 90% der einfachen Kantonssteuer. Dieser Ansatz wird jeweils durch das Gemeindeparlament bis spätestens im Dezember festgelegt.

Kirchensteuer

  • Evangelische Kirchensteuer = 13% der einfachen Kantonssteuer
  • Kantonale Evangelische Kirchensteuer = 3.5% der einfachen Kantonssteuer
  • Römisch-Katholische Kirchensteuer = 11% der einfachen Kantonssteuer

Grundstückgewinnsteuer

Die Gemeinde erhebt eine Grundstückgewinnsteuer in der Höhe der kantonalen Grundstückgewinnsteuer. Steuersubjekt, Steuerobjekt, Steuersatz und Bemessung der Steuer richten sich nach den Bestimmungen des kantonalen Steuergesetzes. Veranlagung und Steuerbezug erfolgen zusammen mit der kantonalen Grundstückgewinnsteuer durch die Kantonale Steuerverwaltung. Gleiches gilt für Einsprache-, Rechtsmittel- und weitere Entscheide. Für Informationen wenden Sie sich bitte an die Sektion Spezialsteuern, Tel. 081 257 33 39.

Handänderungssteuer

Die Handänderungssteuer beträgt 2% des Kaufpreises (Verkehrswert) des übertragenen Grundstückes.

Erbschafts- und Schenkungssteuer

Mit der Inkraftnahme des neuen Steuergesetzes per 1. Januar 2013 werden in der fusionierten Gemeinde Arosa generell keine Erbschafts- und Schenkungssteuern mehr erhoben.

Liegenschaftensteuer

Die Liegenschaftensteuer beträgt 0.75‰ des kantonalen Vermögenssteuerwertes ohne Abzug der Schulden. Die Höhe des Steuersatzes (maximal 2‰) wird jeweils bis spätestens im Dezember durch das Gemeindeparlament festgelegt. Steuerpflichtig sind natürliche und juristische Personen, die am Ende des Steuerjahres Eigentum oder Nutzniessung an Grundstücken haben.

Quellensteuer

Die Quellensteuer wird seit dem 1. Januar 2014 von der Kantonalen Steuerverwaltung erhoben. Sämtliche Informationen finden Sie unter www.stv.gr.ch.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Sektion Quellensteuer, Tel. 081 257 34 92 oder quellensteuerstv.grch

Inkasso / Steuereinzug

Die Steuerpflichtigen erhalten alljährlich eine provisorische Steuerrechnung für die Gemeinde-, Kantons- und Bundessteuern. Basis für die provisorischen Steuerrechnungen bilden die Angaben in der letzten Steuererklärung oder die Rechnung des Vorjahres. Provisorische Rechnungen sind nicht anfechtbar. Eine Einsprache oder ein Rekurs bewirken keinen Zahlungsaufschub. Zuwenig bezahlte Beträge werden nachgefordert und zuviel bezahlte Beträge samt Zins zurückerstattet.

Gemeindesteuer

  • Hauptfakturierung: November
  • Zahlbar: 1. Rate 31. Januar / 2. Rate 31. Mai
  • Mittlerer Verfall: 31. März

Kantonssteuer

  • Hauptfakturierung: Januar
  • Zahlbar: 1. Rate 28. Februar / 2. Rate 30. April
  • Mittlerer Verfall: 31. März

Bundessteuer

  • Hauptfakturierung: Januar
  • Zahlbar: 31. März

Auf Beträgen, die nicht innert der gesetzten Zahlungsfrist eingehen, wird der gesetzlich vorgesehene Verzugszins berechnet.

Kontakt

Steueramt
Tel.: +41 81 378 67 27
steueramt[at]gemeindearosa.ch