Öffentliche Mitwirkungsauflage Ortsplanung mit Einspracheauflage Waldfeststellung

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Einsicht Unterlagen der Totalrevision der Ortsplanung

In Anwendung von Art. 13 der Raumplanungsverordnung für den Kanton Graubünden (KRVO) findet die öffentliche Mitwirkungsauflage bezüglich der Totalrevision der Ortsplanung der Gemeinde Arosa, statt. Gleichzeitig erfolgt in Anwendung von Art. 11 des kant. Waldgesetzes (KWaG) und Art. 13 Abs. 1 des Bundesgesetzes über den Wald (WaG) die öffentliche Auflage der von den zuständigen Forstorganen festgestellten und vermessenen Waldgrenzen im Bereich Bauzone/Wald statt.

 

 

Kontakt

Bauamt
Tel.: +41 81 378 67 77
bauamt[at]gemeindearosa.ch