Verlängerung der Planungszone

Anlässlich seiner Sitzung vom 12. März 2019 hat der Gemeindevorstand gestützt auf Art. 21 des kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) über das ganze Gemeindegebiet eine Planungszone mit folgenden Planungszielen erlassen:

a.) Prüfung einer Reduktion der Bauzonen (Wohn-, Misch- und Zentrumszonen) entsprechend den Vorgaben von Art. 15 Abs. 1 und 2 RPG sowie des kantonalen Richtplans (KRIP-S) vom 20. März 2018.

b.) Umsetzung der weiteren Vorgaben von Art. 15 RPG sowie des kantonalen KRIP-S vom 20. März 2018, insbesondere betreffend Förderung einer hochwertigen baulichen Siedlungsentwicklung nach innen und Siedlungserneuerung (KRIP-S, Ziff. 5.1.2, Handlungsanweisungen)

Die Planungszone wurde einstweilen bis zum 22. März 2020 (ein Jahr) festgesetzt und wurde mit dem Gemeindevorstandsbeschluss anlässlich seiner Sitzung vom 25. Februar 2020 um ein weiteres Jahr, bis zum 23. März 2021, verlängert. An seiner Sitzung vom 17. März 2021 hat der Gemeindevorstand Arosa beschlossen, die Planungszone mit dem vorerwähnten Inhalt, gestützt auf Art. 21 Abs. 3 KRG, um ein weiteres Jahr, bis 24. März 2022, zu verlängern. Das Departement für Volkswirtschaft und Soziales hat der Verlängerung der Planungszone mit Verfügung vom 01. April 2021 zugestimmt. Die vorliegende Verlängerung der Planungszone kann innert 30 Tagen seit der öffentlichen Bekanntgabe mit Planungsbeschwerde bei der Regierung angefochten werden (Art. 101 KRG).

Gemeindevorstand Arosa

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Sprechstunde mit der Gemeindepräsidentin

Für Fragen und Anliegen der Bevölkerung und weiterer Personenkreise nimmt sich Gemeindepräsidentin Yvonne Altmann gerne Zeit.

Die Sprechstunden finden jeweils am Donnerstag nach Voranmeldung und Terminabsprache statt. Melden Sie sich für einen Termin bei der Gemeindekanzlei unter Tel. 081 378 67 57 oder per Email an: kanzleigemeindearosach.

Die Gemeindepräsidentin freut sich auf den konstruktiven Dialog.