Gesuchsformular für Beiträge aus dem Härtefallfonds der Gemeinde Arosa

An der Sitzung vom 21. April 2020 entschied sich der Gemeindevorstand einen Härtefallfonds ins Leben zu rufen. Dafür sprach er einen Nachtragskredit in Höhe von CHF 300'000.-.

Um Kleinstunternehmungen zu unterstützen, bei welchen die Bundes- und Kantonsmassnahmen nicht greifen oder abgelehnt wurden, besteht die Möglichkeit, hier ein Gesuch für ein zinsloses Darlehen oder einen à-fonds-perdu-Beitrag bei der Gemeinde Arosa einzureichen:

Gesuchsformular für Beitrag aus dem Härtefallfonds der Gemeinde

Reglement zum Härtefallfonds der Gemeinde Arosa

 

Gesamtschutzkonzept Graubünden:

Betroffene Branche erhält Unterstützung

 

Da es sich um kurzfristige behördliche Massnahmen handelt, haben alle betroffenen Betriebe Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung. Die zehntägige Wartefrist entfällt. Der Anspruch gilt ab dem Tag der Gesuchseinreichung. Es gilt kein rückwirkender Anspruch: Es ist deshalb wichtig, das Gesuch schnellstmöglich einzureichen. Des Weiteren haben betroffene Personen im Rahmen der Covid-19-Verordnung des Bundes Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz, da es sich um behördlich kantonal angeordnete Betriebsschliessungen handelt. Der Anspruch auf die Entschädigung ist mit dem Formular "Anmeldung für die Corona-Erwerbsersatzentschädigung" bei der für die anspruchsberechtigte Person zuständigen Ausgleichskasse geltend zu machen.

Ausserdem wird der Kanton Graubünden Unternehmungen, welche gemäss Härtefallverordnung des Bundes besonders betroffen sind, in Form von nicht rückzahlbaren Beiträgen unterstützen. Details betreffend Härtefallverordnung erfolgen Mitte Dezember.

 

 

Kontakt & Öffnungszeiten

Gemeindeverwaltung
Rathaus
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Postfach 85
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Tel.: +41 81 378 67 67

Montag bis Freitag
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Schalter St. Peter
Tel.: +41 81 374 14 80

Dienstag und Mittwoch
08:00 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 17:00 Uhr

Sprechstunde mit der Gemeindepräsidentin

Für Fragen und Anliegen der Bevölkerung und weiterer Personenkreise nimmt sich Gemeindepräsidentin Yvonne Altmann gerne Zeit.

Die Sprechstunden finden jeweils am Donnerstag nach Voranmeldung und Terminabsprache statt. Melden Sie sich für einen Termin bei der Gemeindekanzlei unter Tel. 081 378 67 57 oder per Email an: kanzleigemeindearosach.

Die Gemeindepräsidentin freut sich auf den konstruktiven Dialog.