Feuerwerksverbot in der Gemeinde Arosa
Hinsichtlich des Nationalfeiertages am 1. August 2025 weisen wir darauf hin, dass das Abbrennen von Feuerwerk (inkl. Knallkörpern) und das Steigenlassen von Himmelslaternen und dergleichen verboten ist (Polizeigesetz der Gemeinde Arosa, Art. 32 Abs. 1). Nicht Lärm verursachendes Bodenfeuerwerk (Vulkane) ist erlaubt (Art. 32 Abs. 3).
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Kontakt & Öffnungszeiten
Gemeindeverwaltung
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Schalter Arosa
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Montag bis Freitag
08:00 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 17:00 Uhr
Schalter St. Peter
Tel.: +41 81 374 14 80
Dienstag und Mittwoch
08:00 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 17:00 Uhr
Sprechstunde mit der Gemeindepräsidentin
Für Fragen und Anliegen der Bevölkerung und weiterer Personenkreise nimmt sich Gemeindepräsidentin Yvonne Altmann gerne Zeit.
Die Sprechstunden finden jeweils am Donnerstag nach Voranmeldung und Terminabsprache statt. Melden Sie sich für einen Termin bei der Gemeindekanzlei unter Tel. 081 378 67 57 oder per Email an: kanzleigemeindearosach.
Die Gemeindepräsidentin freut sich auf den konstruktiven Dialog.