Vernehmlassung zur Nachführung der Biotopinventare von Bund und Kanton 2018

Die Regierung hat in der Beantwortung des Auftrags von Grossrat Albertin am 16. Oktober 2017 (Protokoll Nr. 891) beschlossen, die im Kanton vorhandenen Daten über schutzwürdige Lebensräume (Biotope) im Sinne von Art. 18 des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz vom 1. Juli 1966 (NHG; SR 451) einer breiten Vernehmlassung, Bereinigung und Nachführung zu unterziehen. Rechtlich handelt es sich um drei unabhängige Anhörungsverfahren, die jedoch aus verfahrensökonomischen Gründen und vor allem auch im Interesse einer grösstmöglichen Transparenz als Gesamtpaket zugänglich gemacht werden.

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