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In Anwendung von Art. 48 Abs. 4 des kant. Raumplanungsgesetzes (KRG) findet die Beschwerdeauflage bezüglich der von der Urnenabstimmung am 21. Mai 2017 beschlossenen Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Arosa statt.

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In Anwendung von Art. 48 Abs. 4 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden (KRG) und Art. 5 des kantonalen Waldgesetzes (KWaG) findet die Beschwerdeauflage bezüglich der von der Urnenabstimmung am 21. Mai 2017 beschlossenen Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Arosa statt. Gleichzeitig werden der Umweltverträglichkeitsbericht zur Einsichtnahme gemäss Art. 15 der eidgenössischen Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) sowie das erforderliche Rodungsgesuch öffentlich...

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Kontakt

Bauamt
Tel.: +41 81 378 67 77
bauamt[at]gemeindearosa.ch