Archiv Baugesuche

In Anwendung von Art. 48 Abs. 4 des kant. Raumplanungsgesetzes (KRG) findet die Beschwerdeauflage bezüglich der von der Urnenabstimmung am 21. Mai 2017 beschlossenen Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Arosa statt.

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In Anwendung von Art. 48 Abs. 4 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden (KRG) und Art. 5 des kantonalen Waldgesetzes (KWaG) findet die Beschwerdeauflage bezüglich der von der Urnenabstimmung am 21. Mai 2017 beschlossenen Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Arosa statt. Gleichzeitig werden der Umweltverträglichkeitsbericht zur Einsichtnahme gemäss Art. 15 der eidgenössischen Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) sowie das erforderliche Rodungsgesuch öffentlich...

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Die Regierung des Kantons Graubünden hat am 16. Mai 2017 mit Beschluss Nr. 447 in Anwendung von Art. 49 des Kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) die von der Urnenabstimmung am 27. November 2016 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung Bärenland genehmigt.

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Tiefbauamt
Tel.: +41 81 378 67 77
tiefbau[at]gemeindearosa.ch