Archiv Baugesuche

In Anwendung von Art. 13 der Raumplanungsverordnung für den Kanton Graubünden (KRVO) findet die öffentliche Mitwirkungsauflage bezüglich einer Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Arosa statt.

Gegenstand: Kommunales Zweitwohnungsgesetz (kZWG)

Auflageakten Ortsplanung:

Auflagefrist: 30 Tage (vom 05.08.2019 bis 03.09.2019)

Auflageort/Zeit: Gemeindekanzlei Arosa während der Öffnungszeiten,...

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Kontakt

Tiefbauamt
Tel.: +41 81 378 67 77
tiefbau[at]gemeindearosa.ch