Regierung weist Abstimmungsbeschwerden im Vorfeld zur kantonalen Volksabstimmung vom 12. Februar 2017 zur Olympia-Kandidatur ab
Im Zusammenhang mit der kantonalen Volksabstimmung über die Olympia-Kandidatur vom 12. Februar 2017 wurden bei der Regierung des Kantons Graubünden zwei Abstimmungsbeschwerden, darunter eine aus der Gemeinde Arosa, eingereicht. Bemängelt wurde in der Beschwerde aus Arosa der Entscheid des Aroser Gemeindevorstandes, die Abstimmungskampagne für eine Kandidatur mit einem Beitrag von CHF 20'000.- zu unterstützen. Nun wurden die Beschwerden durch die Regierung des Kantons Graubünden abgewiesen.
Nähere Informationen dazu in der Medienmitteilung der Standeskanzlei Graubünden
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Für Fragen und Anliegen der Bevölkerung und weiterer Personenkreise nimmt sich Gemeindepräsidentin Yvonne Altmann gerne Zeit.
Die Sprechstunden finden jeweils am Donnerstag nach Voranmeldung und Terminabsprache statt. Melden Sie sich für einen Termin bei der Gemeindekanzlei unter Tel. 081 378 67 57 oder per Email an: kanzleigemeindearosach.
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