Abbrennen von Feuerwerk in der Gemeinde Arosa
Das neue Polizeigesetz der Gemeinde Arosa ist seit dem 1. Dezember 2024 in Kraft. Gemäss Art. 32 Absatz 1 ist das Abbrennen von Feuerwerk (inkl. Knallkörpern) und das Steigenlassen von Himmellaternen und dergleichen verboten. Nicht Lärm verursachendes Bodenfeuerwerk (z.B. Vulkane) ist jedoch erlaubt. Vielen Dank für das Verständnis und die Einhaltung der neuen Vorschriften. Wir wünschen zum Jahreswechsel allen Einheimischen und Gästen einen guten Rutsch und ein frohes neues Jahr.
Kontakt & Öffnungszeiten
Gemeindeverwaltung
Rathaus
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Postfach 85
7050 Arosa
Tel.: +41 81 378 67 67
Schalter Arosa
Tel.: +41 81 378 67 67
Montag bis Freitag
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14:00 bis 17:00 Uhr
Schalter St. Peter
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Dienstag und Mittwoch
08:00 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 17:00 Uhr
Sprechstunde mit der Gemeindepräsidentin
Für Fragen und Anliegen der Bevölkerung und weiterer Personenkreise nimmt sich Gemeindepräsidentin Yvonne Altmann gerne Zeit.
Die Sprechstunden finden jeweils am Donnerstag nach Voranmeldung und Terminabsprache statt. Melden Sie sich für einen Termin bei der Gemeindekanzlei unter Tel. 081 378 67 57 oder per Email an: kanzleigemeindearosach.
Die Gemeindepräsidentin freut sich auf den konstruktiven Dialog.