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Geschäftsprüfungskommission

Die Geschäftsprüfungskommission besteht aus drei Mitgliedern und konstituiert sich selbst. Ihre Aufgabe besteht in der Prüfung der Rechnungs- und Geschäftsführung sämtlicher Gemeindeämter und allfälliger Sonderkassen. Vor der Genehmigung des Jahresabschlusses hat sie dem Gemeindeparlament schriftlich Bericht zu erstatten und Antrag zu stellen.

Personen

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