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Feuerwerksverbot
Seit 1. Dezember 2024 gilt in Arosa das neue Polizeigesetz mit entsprechendem Reglement. Diesbezüglich traten verschiedene Änderungen in Kraft, darunter auch Weisungen zum neuen Feuerwerksverbot in Arosa.
Das Abbrennen von Feuerwerk (inkl. Knallkörpern) und das Steigenlassen von Himmelslaternen und dergleichen ist verboten. Dies trägt dazu bei, die Tierwelt zu schützen und die einzigartige und ruhige Atmosphäre von Arosa zu erhalten. Das Verbot gilt insbesondere für die Silvesternacht zu beachten und einzuhalten. Darüber hinaus regelt das neue Polizeigesetz auch Hinweise zur Hundehaltung und neue Campingvorschriften.
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Gemeindepolizei | +41 81 378 67 17 | polizei@gemeindearosa.ch |