Hauptinhalt

Steuern

Das Steueramt Arosa ist der erste Ansprechpartner für Fragen rund um die Steuern der natürlichen Personen. 

Die Steuererklärung ist an folgender Adresse einzureichen: 

Kantonale Steuerverwaltung GR 
Verarbeitungszentrum 1/KO 
Steinbruchstrasse 18 
7001 Chur 
 
Steuerpflichtige mit Wohnsitz in einem anderen Kanton können eine Kopie ihrer Steuererklärung des Wohnsitzkantons inkl. Liegenschaftsverzeichnis und Belege zu den effektiven Unterhaltskosten in Arosa an die obige Adresse (Kantonale Steuerverwaltung GR) einreichen. 

Steuern berechnen 

Auf der Seite des Kantonalen Steueramtes Graubünden können Sie die Steuern berechnen. 

Fragen und Informationen zu Steuern in Graubünden 

Auf der Seite des Kantonalen Steueramtes finden Sie verschiedene Informationen 

Link zur Kantonalen SteuerverwaltungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.


In der Gemeinde Arosa werden folgende Steuern erhoben: 

Einkommens- und Vermögenssteuern 

Der Steuerfuss der Gemeinde Arosa beträgt 90% der einfachen Kantonssteuer. Dieser Ansatz wird jeweils durch das Gemeindeparlament bis spätestens im Dezember festgelegt. 

Kirchensteuer 

  • Evangelische Kirchensteuer = 13% der einfachen Kantonssteuer 

  • Kantonale Evangelische Kirchensteuer = 3.5% der einfachen Kantonssteuer 

  • Römisch-Katholische Kirchensteuer = 13% der einfachen Kantonssteuer

Liegenschaftensteuer 

Die Liegenschaftensteuer beträgt 0.75‰ des Liegenschaftssteuerwertes gemäss amtlicher Schätzung des Amtes für Immobilienbewertung. Die Liegenschaftssteuer wird zusammen mit der Einkommens- und Vermögenssteuer der Gemeinde, bzw. der Gewinn- und Kapitalsteuer, veranlagt. Die Höhe des Steuersatzes (maximal 2‰) wird jeweils bis spätestens im Dezember durch das Gemeindeparlament festgelegt. Steuerpflichtig sind natürliche und juristische Personen, die am Ende des Steuerjahres Eigentum oder Nutzniessung an Grundstücken haben. 

Handänderungssteuer 

Die Handänderungssteuer beträgt 2% des Kaufpreises (Verkehrswert) des übertragenen Grundstückes. 

Kontakt: +41 81 378 67 27 / steueramt@gemeindearosa.ch

Grundstückgewinnsteuer 

Die Grundstückgewinnsteuer wird von der kantonalen Steuerverwaltung erhoben. Steuersubjekt, Steuerobjekt, Steuersatz und Bemessen der Steuer richten sich nach den Bestimmungen des kantonalen Steuergesetzes. Sämtliche Informationen finden Sie unter folgendem
Link des Kantons: GrundstückgewinnsteuerExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Erbschafts- und Schenkungssteuer 

Kommunale Erbschafts- und Schenkungssteuern werden keine erhoben.
Für Fragen zu kantonalen Erbschafts- und Schenkungssteuern finden Sie Informationen unter folgendem Link des Kantons: Erbschafts- und SchenkungssteuerExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Quellensteuer 

Die Quellensteuer wird von der kantonalen Steuerverwaltung erhoben. Sämtliche Informationen finden Sie unter dem Link des Kantons: QuellensteuerExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Antrag für nachträglich ordentliche Steuern: Link Kanton: Antrag auf nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV) Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.


Inkasso / Steuereinzug

Steuern juristischer Personen 

Gewinn- und Kapitalsteuern 

Veranlagung und Bezug der Gewinn- und Kapitalsteuern erfolgen durch das kantonale Steueramt. 

Kontakt

Gemeinde Arosa
Steuern
Poststrasse 168
Postfach 85
7050 Arosa
Tel. +41 81 378 67 27
steueramt@gemeindearosa.ch

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten:

Termin nach Vereinbarung

Montag: geschlossen
Dienstag, Mittwoch, Donnerstag:
09.30 - 11.00 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr
Freitag: 09.30 - 11.00 Uhr 

Personen

Name VornameFunktionAmtsantrittKontakt
Name Download