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Sozialamt

Das Sozialamt ist zuständig für die materielle Sozialhilfe der Einwohnerinnen und Einwohner der Grossgemeinde Arosa.

Die Alimentenbevorschussungen sind an die Frauenzentrale in Chur ausgelagert. Anfragen diesbezüglich können jedoch weiterhin am Schalter des Sozialamtes Arosa entgegengenommen werden.

Die Sozialhilfeleistungen werden individuell berechnet. Die Berechnung erfolgt gestützt auf die kantonale Gesetzgebung und die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS).

Der Regionale Sozialdienst Chur/Plessur/Imboden, führt die Abklärungen mit den Hilfesuchenden durch und reicht gegebenenfalls ein Gesuch um Sozialhilfe bei der Gemeinde ein.

Adresse und Kontakt RSD Chur:

Grabenstrasse 8
7001 Chur

rsd.chur@soa.gr.ch oder +41 81 257 26 67

Kontakt

Gemeinde Arosa
Sozialamt
Poststrasse 168
Postfach 85
7050 Arosa
Tel. +41 81 378 67 62
sozialamt@gemeindearosa.ch

Öffnungszeiten

Montag und Dienstag 8.00 – 12.00 Uhr, 14.00 – 17.00 Uhr

Mittwoch und Donnerstag 8.00 – 12.00 Uhr

Personen

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