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Steuern
Gehört zu den Departementen: Departement Finanzen und Verwaltung, Ressort Verwaltung, Volkswirtschaft
Das Steueramt Arosa ist der erste Ansprechpartner für Fragen rund um die Steuern der natürlichen Personen.
Steuererklärung:
Link Kanton: Einkommens- und VermögenssteuerExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Die Steuererklärung ist an folgender Adresse einzureichen:
Kantonale Steuerverwaltung GR
Verarbeitungszentrum 1/KO
Steinbruchstrasse 18
7001 Chur
Steuerpflichtige mit Wohnsitz in einem anderen Kanton können eine Kopie ihrer Steuererklärung des Wohnsitzkantons inkl. Liegenschaftsverzeichnis und Belege zu den effektiven Unterhaltskosten in Arosa an die obige Adresse (Kantonale Steuerverwaltung GR) einreichen.
Fristerstreckungen
Link Kanton: Gesuch um Fristerstreckung Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Steuern berechnen
Auf der Seite des Kantonalen Steueramtes Graubünden können Sie die Steuern berechnen.
Fragen und Informationen zu Steuern in Graubünden
Auf der Seite des Kantonalen Steueramtes finden Sie verschiedene Informationen
Link zur Kantonalen SteuerverwaltungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
In der Gemeinde Arosa werden folgende Steuern erhoben:
Einkommens- und Vermögenssteuern
Der Steuerfuss der Gemeinde Arosa beträgt 90% der einfachen Kantonssteuer. Dieser Ansatz wird jeweils durch das Gemeindeparlament bis spätestens im Dezember festgelegt.
Kirchensteuer
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Evangelische Kirchensteuer = 13% der einfachen Kantonssteuer
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Kantonale Evangelische Kirchensteuer = 3.5% der einfachen Kantonssteuer
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Römisch-Katholische Kirchensteuer = 13% der einfachen Kantonssteuer
Liegenschaftensteuer
Die Liegenschaftensteuer beträgt 0.75‰ des Liegenschaftssteuerwertes gemäss amtlicher Schätzung des Amtes für Immobilienbewertung. Die Liegenschaftssteuer wird zusammen mit der Einkommens- und Vermögenssteuer der Gemeinde, bzw. der Gewinn- und Kapitalsteuer, veranlagt. Die Höhe des Steuersatzes (maximal 2‰) wird jeweils bis spätestens im Dezember durch das Gemeindeparlament festgelegt. Steuerpflichtig sind natürliche und juristische Personen, die am Ende des Steuerjahres Eigentum oder Nutzniessung an Grundstücken haben.
Handänderungssteuer
Die Handänderungssteuer beträgt 2% des Kaufpreises (Verkehrswert) des übertragenen Grundstückes.
Kontakt: +41 81 378 67 27 / steueramt@gemeindearosa.ch
Grundstückgewinnsteuer
Die Grundstückgewinnsteuer wird von der kantonalen Steuerverwaltung erhoben. Steuersubjekt, Steuerobjekt, Steuersatz und Bemessen der Steuer richten sich nach den Bestimmungen des kantonalen Steuergesetzes. Sämtliche Informationen finden Sie unter folgendem
Link des Kantons: GrundstückgewinnsteuerExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Erbschafts- und Schenkungssteuer
Kommunale Erbschafts- und Schenkungssteuern werden keine erhoben.
Für Fragen zu kantonalen Erbschafts- und Schenkungssteuern finden Sie Informationen unter folgendem Link des Kantons: Erbschafts- und SchenkungssteuerExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Quellensteuer
Die Quellensteuer wird von der kantonalen Steuerverwaltung erhoben. Sämtliche Informationen finden Sie unter dem Link des Kantons: QuellensteuerExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Antrag für nachträglich ordentliche Steuern: Link Kanton: Antrag auf nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV) Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Inkasso / Steuereinzug
Steuern juristischer Personen
Gewinn- und Kapitalsteuern
Veranlagung und Bezug der Gewinn- und Kapitalsteuern erfolgen durch das kantonale Steueramt.
Sämtliche Informationen finden Sie unter dem Link des Kantons: Gewinn- und KapitalsteuerExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Kontakt
Gemeinde ArosaSteuern
Poststrasse 168
Postfach 85
7050 Arosa
Tel. +41 81 378 67 27
steueramt@gemeindearosa.ch
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten:
Termin nach Vereinbarung
Montag: geschlossen
Dienstag, Mittwoch, Donnerstag:
09.30 - 11.00 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr
Freitag: 09.30 - 11.00 Uhr
Personen
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