Beschwerdeauflage Totalrevision der Ortsplanung (mit Auflage Rodungsgesuch)

In Anwendung von Art. 48 Abs. 4 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden (KRG) und Art. 5 des kantonalen Waldgesetzes (kWaG) findet die Beschwerdeauflage bezüglich der von der Urnengemeinde am 28. November 2021 beschlossenen Totalrevision der Ortsplanung der Gemeinde Arosa statt.
Gleichzeitig wird das dazu erforderliche Rodungsgesuch öffentlich aufgelegt.

Link zu den detaillierten Angaben der Auflage.

Link zu den Unterlagen der Auflage.

Kontakt & Öffnungszeiten

Gemeindeverwaltung
Rathaus
Poststrasse 168
Postfach 85
7050 Arosa
Tel.: +41 81 378 67 67

Schalter Arosa
Tel.: +41 81 378 67 67

Montag bis Freitag
08:00 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 17:00 Uhr

Schalter St. Peter
Tel.: +41 81 374 14 80

Dienstag und Mittwoch
08:00 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 17:00 Uhr

Sprechstunde mit der Gemeindepräsidentin

Für Fragen und Anliegen der Bevölkerung und weiterer Personenkreise nimmt sich Gemeindepräsidentin Yvonne Altmann gerne Zeit.

Die Sprechstunden finden jeweils am Donnerstag nach Voranmeldung und Terminabsprache statt. Melden Sie sich für einen Termin bei der Gemeindekanzlei unter Tel. 081 378 67 57 oder per Email an: kanzleigemeindearosach.

Die Gemeindepräsidentin freut sich auf den konstruktiven Dialog.