Archiv Baugesuche

In Anwendung von Art. 48 Abs. 4 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden (KRG) und Art. 5 des kantonalen Waldgesetzes (KWaG) findet die Beschwerdeauflage bezüglich der von der Urnenabstimmung am 21. Mai 2017 beschlossenen Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Arosa statt. Gleichzeitig werden der Umweltverträglichkeitsbericht zur Einsichtnahme gemäss Art. 15 der eidgenössischen Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) sowie das erforderliche Rodungsgesuch öffentlich...

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Die Regierung des Kantons Graubünden hat am 16. Mai 2017 mit Beschluss Nr. 447 in Anwendung von Art. 49 des Kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) die von der Urnenabstimmung am 27. November 2016 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung Bärenland genehmigt.

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Die Regierung des Kantons Graubünden hat in Anwendung von Art. 49 des Kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) mit Beschluss Nr. 405 am 09. Mai 2017 die von der Urnenabstimmung am 12. Februar 2017 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung (Rössliparkplatz) genehmigt.

Die genehmigten Planungsmittel und der vollständige Regierungsbeschluss liegen ab Freitag, 19. Mai 2017 während 30 Tagen auf der Gemeindekanzlei in Arosa auf und können dort von jedermann eingesehen werden.

Der Gemeindevorstand

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Kontakt

Bauamt
Tel.: +41 81 378 67 77
bauamt[at]gemeindearosa.ch