Archiv Gemeindevorstand

In Anwendung von Art. 48 Abs. 4 des kant. Raumplanungsgesetzes (KRG) findet die Beschwerdeauflage bezüglich der von der Urnenabstimmung am 21. Mai 2017 beschlossenen Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Arosa statt.

Informationen zur Beschwerdeauflage als PDF

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Die Regierung des Kantons Graubünden hat am 16. Mai 2017 mit Beschluss Nr. 447 in Anwendung von Art. 49 des Kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) die von der Urnenabstimmung am 27. November 2016 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung Bärenland genehmigt.

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Die Regierung des Kantons Graubünden hat in Anwendung von Art. 49 des Kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) mit Beschluss Nr. 405 am 09. Mai 2017 die von der Urnenabstimmung am 12. Februar 2017 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung (Rössliparkplatz) genehmigt. Die genehmigten Planungsmittel und der vollständige Regierungsbeschluss liegen ab Freitag, 19. Mai 2017 während 30 Tagen auf der Gemeindekanzlei in Arosa auf und können dort von jedermann eingesehen werden.

Der Gemeindevorstand

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Der Gemeindevorstand behandelte die folgenden Geschäfte an der Sitzung:

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Der Gemeindevorstand behandelte die folgenden Geschäfte an der Sitzung:

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Kontakt & Öffnungszeiten

Gemeindeverwaltung
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Postfach 85
7050 Arosa
Tel.: +41 81 378 67 67

Schalter Arosa
Tel.: +41 81 378 67 67

Montag bis Freitag
08:00 bis 12:00 Uhr
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Schalter St. Peter
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Dienstag und Mittwoch
08:00 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 17:00 Uhr

Sprechstunde mit der Gemeindepräsidentin

Für Fragen und Anliegen der Bevölkerung und weiterer Personenkreise nimmt sich Gemeindepräsidentin Yvonne Altmann gerne Zeit.

Die Sprechstunden finden jeweils am Donnerstag nach Voranmeldung und Terminabsprache statt. Melden Sie sich für einen Termin bei der Gemeindekanzlei unter Tel. 081 378 67 57 oder per Email an: kanzleigemeindearosach.

Die Gemeindepräsidentin freut sich auf den konstruktiven Dialog.