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Beschwerdeauflage Teilrevision der Ortsplanung Umsetzung Masterplan Bike
In Anwendung von Art. 48 Abs. 4 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden (KRG) findet die Beschwerdeauflage bezüglich der von der Gemeindeversammlung am 08. März 2026 beschlossenen Teilrevision der Ortsplanung Umsetzung Masterplan Bike statt.
Gegenstand:
Teilrevision der Ortsplanung Umsetzung Masterplan Bike
Auflageakten:
- Übersichtsplan Planausschnitte 1:20'000 (informativ)
- Genereller Erschliessungsplan Verkehr 1:2'500 Brüggerhorn
- Genereller Erschliessungsplan Verkehr 1:2'500 Ochsenalp
- Genereller Erschliessungsplan Verkehr 1:2'500 Tschuggen
- Genereller Erschliessungsplan Verkehr 1:2'500 Weisshorn
- Genereller Erschliessungsplan Verkehr 1:2'500 Bergle
- Genereller Erschliessungsplan Verkehr 1:2'500 Sandboda
- Genereller Erschliessungsplan Verkehr 1:2'500 Innerarosa
- Zonenplan 1: 2'500 Tschuggen
- Zonenplan 1: 2’500 Weisshorn (Aufhebung Grundwasser- und Quellschutzzone)
- Baugesetz Art. 32a (Änderung / Ergänzung)
- Planungs- und Mitwirkungsbericht (informativ)
- Weitere Anhänge und Beilagen
Auflagefrist:
30 Tage (vom 20.03.2026 bis 20.04.2026)
Auflageort/Zeit:
Gemeindekanzlei Arosa und St. Peter während der Öffnungszeiten, Tel. +41 81 378 67 67 sowie online unter: www.gemeindearosa.ch => News
Planungsbeschwerden:
Personen, die ein schutzwürdiges eigenes Interesse an einer Anfechtung der Planung haben oder nach Bundesrecht dazu legitimiert sind, können innert 30 Tagen seit dem heutigen Publikationsdatum bei der Regierung schriftlich Planungsbeschwerde gegen die Ortsplanung einreichen.
Umweltorganisationen:
Umweltorganisationen üben ihr Beschwerderecht nach Massgabe von Art. 104 Abs. 2 KRG aus, d.h. sie melden sich innert der Beschwerdefrist beim kantonalen Amt für Raumentwicklung (ARE) an und reichen danach gegebenenfalls eine Stellungnahme ein.
Der Gemeindevorstand
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